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Guter Rat... |
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...ist teuer, meinen manche.
Aber irgendwo eingeholter billiger Rat kann Sie teuer zu stehen kommen.
Billiger Rat ist immer unverbindlich, mein rechtlicher Rat niemals.
Dafür stehe ich mit meiner Person und meiner Ehre und
in der allergrößten Not mit
meinem Vermögen und dem Vermögen meines Haftpflichtversicherers.
Wenn ich mit Ihnen nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbare, rechne ich nach der
Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) ab.
Eine erste Beratung kostet Sie
für jeden Beratungsgegenstand im Höchstbetrag 190,-- € zzgl. MWSt. |
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